Abgeschlossenheitsbescheinigung – was Eigentümer wissen müssen

Wer ein Mehrfamilienhaus in einzelne Eigentumswohnungen aufteilen will, braucht sie zwingend: die Abgeschlossenheitsbescheinigung. Doch was genau ist das? Wer stellt sie aus? Und warum kommt man ohne sie weder ins Grundbuch noch zum Verkauf?

Wir erklären, was hinter der Abgeschlossenheitsbescheinigung steckt – und warum sie für Eigentümer, Käufer und Banken so wichtig ist.

Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, dass eine Wohnung baulich von anderen Einheiten abgeschlossen ist – also eigenständig nutzbar und räumlich getrennt.

Sie ist Voraussetzung, um aus einem Haus rechtlich Sondereigentum zu machen – also einzelne Wohnungen mit eigenem Grundbuchblatt.

Wann wird die Bescheinigung benötigt?

  • ✅ Bei der Begründung von Wohnungseigentum
  • ✅ Vor dem Verkauf einzelner Wohnungen
  • ✅ Für die Eintragung ins Grundbuch
  • ✅ Im Rahmen der Teilungserklärung
  • ✅ Bei Finanzierungsanfragen von Käufern

Ohne diese Bescheinigung ist kein rechtlich selbstständiger Wohnungsverkauf möglich – auch wenn die Wohnung baulich längst existiert.

Wo wird die Bescheinigung beantragt?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bei der örtlich zuständigen Baubehörde beantragt – oft beim Bauamt oder Landratsamt.

Erforderlich sind meist:

UnterlageZweck
🏗 Grundrissplan mit Maßstab & RaumnutzungNachweis der Abgeschlossenheit
📐 Aufteilungsplanzeigt Sondereigentum & Gemeinschaftsflächen
📝 Antrag durch Eigentümer oder Vertretermeist mit Formular der Behörde

💡 Die Bearbeitungsdauer variiert – wir helfen gerne bei Antrag & Zusammenstellung.

Wann ist eine Wohnung abgeschlossen?

Eine Wohnung gilt dann als „abgeschlossen“, wenn sie:

  • über einen eigenen abschließbaren Zugang verfügt
  • alle Wohnräume, Küche & Bad umfasst
  • baulich eindeutig abgegrenzt ist (z. B. durch Wände, Türen)
  • keine wesentlichen Räume mit anderen Einheiten teilt

Unsere Unterstützung rund um die Abgeschlossenheitsbescheinigung

✅ Wir prüfen, ob Ihre Immobilie die Voraussetzungen erfüllt
✅ Wir helfen bei der Beschaffung und Koordination der Pläne
✅ Wir begleiten den Antrag bei der Baubehörde
✅ Wir erklären Käufern und Interessenten, was das Dokument aussagt

Fazit: Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung keine Wohnung im Grundbuch

Wenn Sie Eigentumswohnungen verkaufen oder begründen möchten, führt an der Abgeschlossenheitsbescheinigung kein Weg vorbei. Wir helfen Ihnen, die Voraussetzungen zu prüfen und alle Unterlagen professionell auf den Weg zu bringen.

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