Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Wo liegt der Unterschied?
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, ist oft ein Energieausweis erforderlich. Es gibt zwei Arten: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Wir erklären, worin der Unterschied liegt, welche Ausweise für welche Immobilie erforderlich sind – und wann Sie ihn nicht benötigen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bedarfsausweis:
- Berechnet den theoretischen Energiebedarf auf Grundlage der Bauunterlagen und technischen Ausstattung (Heizung, Dämmung, Baujahr).
- Vorteil: unabhängig vom individuellen Heizverhalten der Bewohner.
- Nachteil: Die Genauigkeit hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Datenerhebung ab.
- Verbrauchsausweis:
- Berechnet den Energieverbrauch basierend auf den Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre.
- Vorteil: schnellere und kostengünstigere Erstellung.
- Nachteil: Werte hängen stark vom individuellen Nutzerverhalten ab.
Wann ist der Energieausweis erforderlich?
Bei Verkauf an private Käufer oder Vermietung: Pflicht, um Transparenz über den Energieverbrauch der Immobilie zu gewährleisten. Der Ausweis gibt Aufschluss über Energiesparpotenziale und hilft Interessenten bei der Einschätzung der Immobilie.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie Ihre Immobilie direkt an IGW Immobilien verkaufen, ist der Energieausweis nicht erforderlich, da der Verkauf an einen professionellen Immobilienpartner erfolgt.
Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis
Die beiden Ausweise unterscheiden sich in der Berechnungsgrundlage:
- Bedarfsausweis:
- Berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand von Bauunterlagen und technischer Ausstattung.
- Vorteil: unabhängig vom Nutzerverhalten.
- Nachteil: Genauigkeit abhängig von Datenqualität und Vollständigkeit.
- Verbrauchsausweis:
- Basierend auf Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre.
- Vorteil: schneller und kostengünstiger.
- Nachteil: abhängig vom Heiz- und Wohnverhalten.
Welchen Energieausweis benötigen Sie?
Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Neubauten: Bedarfsausweis, da keine Verbrauchsdaten vorliegen.
- Bestandsimmobilien: Je nach Anzahl der Wohneinheiten und Baujahr, ggf. Sonderregelungen für Verbrauchsausweis.
Kriterien für Verbrauchsausweis:
- Bauantrag nach dem 01.11.1977: Verbrauchsausweis möglich.
- Bauantrag vor dem 01.11.1977, saniert nach Wärmeschutzordnung: Verbrauchsausweis möglich.
- Bauantrag vor dem 01.11.1977, keine Sanierung: nur Bedarfsausweis möglich.
Hinweis
Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen helfen, den Ablauf und die wesentlichen Regelungen besser zu verstehen. Sie dienen ausschließlich der Orientierung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Für notarielle oder rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Notar oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
