Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Wo liegt der Unterschied?

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, brauchen Sie einen Energieausweis. Hier gibt es zwei unterschiedliche Arten: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Was die beiden unterscheidet und welchen Sie für Ihre Immobilie benötigen, erfahren Sie bei uns.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Bedarfs- und Verbrauchsausweisen handelt es sich um spezielle Formen eines Energieausweises.
  • Einen Energieausweis benötigen Sie zum Beispiel zum Verkauf oder zur Vermietung Ihrer Immobilie.
  • Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf anhand von baulichen Faktoren der Immobilie, während der Verbrauchsausweis auf die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre zurückgreift.
  • Welche Form des Energieausweises Sie benötigen, ist abhängig vom Baujahr und der Anzahl an Wohneinheiten Ihrer Immobilie.

Wenn Sie einen Energieausweis erstellen lassen möchten, sind wir die richtigen Ansprechpartner für Sie. Egal, ob Sie einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis benötigen, wir unterstützen Sie gerne.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Wo liegt der Unterschied?

Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von Energieausweisen unterschieden: dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis. Der Hauptunterschied der beiden Energieausweise liegt in der Berechnungsgrundlage. Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf aufgrund von Gebäude- und Heizungseigenschaften berechnet. Beim Verbrauchausweis bestimmen gemessene Verbräuche den Energiebedarf.

  • Der Bedarfsausweis orientiert sich bei der Energiebedarfsberechnung an Baujahr und Bauunterlagen der Immobilie sowie den technischen Gebäude- und Heizungsdaten. Dies hat den entscheidenden Vorteil, dass die berechneten Daten unabhängig von dem Heizverhalten der individuellen BewohnerInnen der Immobilie sind. Nachteilig ist jedoch die Genauigkeit des Ausweises, da diese davon abhängig ist, wie aufwendig die Person, die den Ausweis erstellt, die Daten erhebt. Es wird also nur der theoretische Energiebedarf ermittelt.
  • Beim Verbrauchsausweis werden die Daten für den Energiebedarf des gesamten Gebäudes anhand von Heizkostenabrechnungen ermittelt. Hierfür müssen die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre vorliegen, wobei das Ende dieses Abrechnungszeitraums maximal 18 Monate zurückliegen darf. Wichtig ist außerdem, ob die Daten den Warmwasserverbrauch miteinschließen oder ob dieser dezentral (z.B. über einen elektrischen Boiler) läuft. Ein großer Vorteil des Verbrauchsausweises ist, dass die Datenerhebung meist schneller geht und weniger fehleranfällig ist, da der tatsächliche Energieverbrauch ermittelt wird. Somit ist diese Form des Energieausweises kostengünstiger. Der Verbrauchsausweis bringt jedoch den Nachteil mit sich, dass die Kennwerte abhängig von dem individuellen Heiz- und Wohnverhalten der BewohnerInnen der Immobilie sind.

Wofür brauchen Sie einen Energieausweis?

Der Energieausweis einer Immobilie verrät, wie viel Energie das Haus oder die Wohnung verbraucht. Dies ist sowohl für den oder die Eigentümer als auch für potenzielle Käufer oder Mieter wichtig, denn nur so erfahren Sie, ob es sich um eine energiesparende Immobilie handelt oder nicht. Außerdem gibt der Energieausweis Aufschluss darüber, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um das Gebäude energieeffizienter zu gestalten.

Als Eigentümer sind Sie deshalb auch dazu verpflichtet, potenzielle Käufer oder Mieter über den Energiebedarf der Immobilie aufzuklären. Hierfür benötigen Sie dann einen Energieausweis. Dieser darf nur von qualifiziertem Personal ausgestellt werden, welches den Energiebedarf Ihres Gebäudes ermittelt. Das kann auf verschiedene Arten geschehen, wobei zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis unterschieden wird.

Wir erstellen Ihnen den passenden Energieausweis nach gesetzlichen Vorgaben und unterstützen Sie gerne auch bei allen weiteren Anliegen rund um die Immobilienbewertung und den Immobilienverkauf.

Welchen Energieausweis benötigen Sie?

Ob Sie einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis benötigen, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Für alle Neubauten wird ein Bedarfsausweis benötigt, da bisher noch keine Verbrauchdaten vorliegen. Bei Bestandsimmobilien müssen Sie darauf achten, wie viele Wohneinheiten vorliegen. Ein bedarfsorientierter Energieausweis ist immer möglich, es gibt jedoch Sonderregelungen für den Verbrauchsausweis. Bei einer Immobilie mit fünf oder mehr Wohneinheiten kann immer ein Verbrauchausweis gewählt werden. Liegt die Anzahl darunter, müssen folgende Kriterien berücksichtigt werden:

  • Wurde der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt? Dann ist ein Verbrauchausweis möglich.
  • Wurde der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt, das Gebäude jedoch nach der Wärmeschutzordnung saniert und modernisiert? Auch dann ist ein Verbrauchsausweis möglich.
  • Wurde der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt und es wurde keine Sanierung und Modernisierung nach der Wärmeschutzverordnung vorgenommen? Dann kommt nur ein Bedarfsausweis in Frage.

Sie benötigen einen Energieausweis zum Verkauf Ihrer Immobilie? Wir unterstützen Sie gerne bei der Ermittlung des Energiebedarfes Ihrer Immobilie und erstellen Ihnen anschließend den passenden Energieausweis. Egal, ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – wir helfen Ihnen gerne weiter.

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