Courtage – Was Sie als Verkäufer und Vermieter wissen sollten
Die Courtage (Maklerprovision) ist die Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie – ob beim Verkauf oder bei der Vermietung. Die rechtlichen Regelungen zur Übernahme dieser Kosten unterscheiden sich deutlich:
Vermietung: Courtagepflicht liegt beim Auftraggeber (Bestellerprinzip)
Bei der Vermietung gilt in Deutschland strikt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt – in der Regel der Vermieter – zahlt auch die Provision. Der Mieter ist nur dann zahlungspflichtig, wenn er selbst den Makler beauftragt. Üblich sind maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer, gesetzlich begrenzt durch das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG).
Verkauf: Kein Bestellerprinzip, aber ein Halbteilungsgrundsatz gilt
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern:
Kommt der Maklervertrag nur mit einer Partei zustande (z. B. Verkäufer allein), darf die andere Partei nicht mehr als 50 % der Courtage übernehmen. Erst wenn der Auftraggeber (z. B. der Verkäufer) seine Hälfte geleistet hat und dies schriftlich nachgewiesen wird, kann der Anspruch gegen die andere Partei fällig werden.
Wird der Makler für beide Parteien tätig und vertraglich mit beiden beauftragt, muss die Courtage hälftig geteilt werden – eine Partei darf nicht privilegiert zahlen.
Einseitige Kostentragungen sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind und die Gegenseite mindestens die Hälfte geleistet hat. Andernfalls ist die Vereinbarung insgesamt unwirksam – auch eine Reduzierung der Forderung auf 50 % (sogenannte Heilung) ist rechtlich unzulässig.
Der BGH betont diesen Schutz für Immobilienkäufer mit einem richtungsweisenden Urteil im März 2025: Verstößt eine Vereinbarung gegen die gesetzlichen Vorgaben, ist sie vollständig unwirksam – Käufer können die gesamte gezahlte Provision zurückfordern.
Vorteile einer klaren Courtageregelung
- Für Verkäufer: Der vorgemeinsame Aufwand für die Vermarktung wird gerecht verteilt – Käufer fühlen sich fair behandelt.
- Für Käufer: Sie sind rechtlich geschützt, zahlen nicht mehr als angemessen, und bei Verstößen drohen keine finanziellen Nachteile.
- Für alle: Eine transparente, rechtskonforme Provisionsvereinbarung sorgt für Vertrauen und beschleunigt die Transaktion.
Fazit – Faire Courtage spart Kosten und Ärger
Ob Verkauf oder Vermietung: Mit den klaren gesetzlichen Vorgaben zur Courtage – sei es durch das Bestellerprinzip im Mietbereich oder den Halbteilungsgrundsatz im Verkauf – sorgen wir für eine transparente und sichere Abwicklung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise – wir beraten Sie persönlich, verständlich und unverbindlich.
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