Erbbaurecht: Haus auf fremdem Grund – das müssen Eigentümer wissen
Beim Erbbaurecht – oft auch „Erbpacht“ genannt – gehört das Grundstück nicht dem Hausbesitzer. Stattdessen erhält man das Recht, ein Gebäude auf fremdem Grund zu errichten oder zu nutzen. Dieses Modell ist in Deutschland weit verbreitet, etwa bei kirchlichem oder kommunalem Grundbesitz.
In diesem Ratgeber zeigen wir, worauf Käufer, Eigentümer und Erben achten müssen, wie ein Erbbaurecht den Immobilienwert beeinflusst – und warum es beim Verkauf oder der Bewertung eine wichtige Rolle spielt.
Was ist das Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht ist das zeitlich befristete Recht, ein Grundstück zu nutzen und zu bebauen, ohne es zu besitzen. Es wird notariell vereinbart, ins Grundbuch eingetragen und läuft meist zwischen 75 und 99 Jahren. Für diese Nutzung zahlt man dem Grundstückseigentümer einen regelmäßigen Erbbauzins.
📌 Typische Erbbaurechtsgeber: Kirchen, Stiftungen, Gemeinden, große Wohnbaugesellschaften
Welche Besonderheiten gelten beim Erbbaurecht?
Punkt | Bedeutung |
---|---|
Eigentum | Das Gebäude gehört Ihnen, das Grundstück bleibt fremd. |
Erbbauzins | Monatliche oder jährliche Zahlung an den Grundstückseigentümer. |
Grundbuch | Das Erbbaurecht wird als eigenständiges Recht eingetragen. |
Veräußerung | Ein Verkauf ist möglich – oft mit Zustimmung des Grundstückseigentümers. |
Erneuerung/Verlängerung | Erbbaurechte können (müssen aber nicht) verlängert werden. |
Was ist das Erbbaugrundbuch?
Beim Erbbaurecht wird ein eigenes Grundbuchblatt geführt – das sogenannte Erbbaugrundbuch. Es enthält alle wichtigen Angaben zum Erbbaurecht:
- Wer ist Erbbauberechtigter (also z. B. Hausbesitzer)?
- Wie lange läuft das Erbbaurecht?
- Wie hoch ist der Erbbauzins?
- Gibt es Heimfallklauseln oder andere Sonderregelungen?
Wichtig: Eigentum am Haus ist im Erbbaugrundbuch dokumentiert – nicht im normalen Grundbuch des Grundstücks!
Gerade bei Verkauf oder Finanzierung ist der Einblick in dieses Sondergrundbuch entscheidend.
Wir prüfen für Sie, ob alles korrekt und vollständig eingetragen ist.
Vorteile & Nachteile aus Eigentümersicht
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Geringere Anschaffungskosten (kein Grundstückskauf) | Unsicherheit bei Vertragsende |
Nutzung von attraktiven Lagen möglich | Wertminderung bei kurzer Restlaufzeit |
Erbbauzins oft steuerlich absetzbar | Zustimmungspflichten bei Verkauf oder Umbau |
Was bedeutet das für den Verkauf?
Beim Verkauf einer Immobilie mit Erbbaurecht gelten besondere Bedingungen:
- Der Käufer übernimmt das Erbbaurecht – samt aller Vereinbarungen (Zinshöhe, Laufzeit, etc.)
- Die Restlaufzeit beeinflusst den Verkehrswert deutlich – je kürzer, desto niedriger
- Oft ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers nötig
- Banken finanzieren Erbbaurechte zurückhaltender – hier braucht es Erfahrung
📉 Beispiel: Eine Immobilie mit nur 20 Jahren Restlaufzeit wird deutlich niedriger bewertet als ein vergleichbares Objekt auf Eigentumsgrund.
Erbbaurecht und Immobilienbewertung
Die Bewertung einer Immobilie mit Erbbaurecht unterscheidet sich deutlich von klassischen Einfamilienhäusern. Wichtige Faktoren:
- Restlaufzeit des Vertrags
- Höhe des Erbbauzinses
- Entwicklung der Zinsanpassungsklausel
- Zustand des Gebäudes
- Möglichkeit zur Verlängerung des Vertrags
Wir berücksichtigen all diese Punkte bei der Marktwertermittlung – und beraten, wie sich das Erbbaurecht auf Preis, Zielgruppe und Verkaufschancen auswirkt.
Fazit: Erbbaurecht erfordert Fachwissen – wir unterstützen Sie dabei
Ob Bewertung, Verkauf oder Kauf – Immobilien mit Erbbaurecht sind kein Ausschlusskriterium, aber verlangen eine klare Analyse und gute Vorbereitung. Wir helfen Ihnen dabei, die Besonderheiten realistisch einzuschätzen und den richtigen Weg für Ihre Immobilie zu finden.
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