Erbengemeinschaft: Was tun, wenn nicht alle einverstanden sind?

Eine geerbte Immobilie klingt zunächst wertvoll – doch wenn mehrere Erben beteiligt sind, kann daraus schnell ein kompliziertes Gemeinschaftsprojekt mit Konfliktpotenzial werden. Wir erklären, wie der Immobilienverkauf in einer Erbengemeinschaft funktioniert, welche Fallstricke drohen – und wie sich faire Lösungen finden lassen.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Sobald mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft – unabhängig davon, ob es ein Testament gibt oder nicht. Die Immobilie gehört dann nicht einzelnen Personen, sondern allen gemeinsam – als Gesamthandsgemeinschaft.

Das bedeutet:

  • Niemand darf allein verkaufen oder vermieten
  • Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden
  • Auch einfache Dinge wie Besichtigungen brauchen Zustimmung aller Miterben

Wie gelingt der Verkauf trotzdem?

Damit die Immobilie verkauft werden kann, braucht es:

  • Zustimmung aller Miterben
  • Einheitliches Vorgehen beim Verkaufspreis und Ablauf
  • Gemeinsame Beauftragung eines Maklers oder Verkaufsverantwortlichen
  • Vertragliche Absicherung der Einigung (z. B. in Form einer Auseinandersetzungsvereinbarung)

Wir helfen Erbengemeinschaften, den Verkaufsprozess klar zu strukturieren und Streit zu vermeiden – mit viel Erfahrung, Fingerspitzengefühl und klaren Schritten.

Was passiert, wenn keine Einigung möglich ist?

Dann bleibt in letzter Konsequenz oft nur die Teilungsversteigerung – ein gerichtliches Verfahren, bei dem die Immobilie öffentlich versteigert wird.
Das ist meist nicht im Sinne der Erben, denn:

  • der Erlös liegt oft deutlich unter dem Marktwert
  • das Verfahren zieht sich meist über Monate
  • das persönliche Verhältnis der Erben wird zusätzlich belastet

💡 Besser: rechtzeitig professionelle Unterstützung suchen und auf Einigung hinarbeiten – auch wenn es Zeit und Vermittlung braucht.

Unsere Unterstützung für Erbengemeinschaften

Wir bieten nicht nur Bewertung und Verkauf – sondern auch Vermittlung:

✅ Wir analysieren objektiv den Marktwert
✅ Wir begleiten Gespräche innerhalb der Erbengemeinschaft
✅ Wir helfen bei der Klärung von Verkaufsmodalitäten
✅ Wir koordinieren den gesamten Ablauf – bis zur Aufteilung des Erlöses

Fazit: Miteinander verkaufen statt gegeneinander versteigern

In einer Erbengemeinschaft ist Vertrauen wichtig – und Struktur.
Wir helfen, gemeinsam zu handeln, statt in Konflikte zu geraten. So gelingt der Verkauf fair, transparent und mit gutem Gefühl für alle Beteiligten.

📞 Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft und möchten wissen, welche Möglichkeiten es beim Immobilienverkauf gibt?
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie neutral, diskret und lösungsorientiert.

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