Erbengemeinschaft: Was tun, wenn nicht alle einverstanden sind?
Eine geerbte Immobilie klingt zunächst wertvoll – doch wenn mehrere Erben beteiligt sind, kann daraus schnell ein kompliziertes Gemeinschaftsprojekt mit Konfliktpotenzial werden. Wir erklären, wie der Immobilienverkauf in einer Erbengemeinschaft funktioniert, welche Fallstricke drohen – und wie sich faire Lösungen finden lassen.
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Sobald mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft – unabhängig davon, ob es ein Testament gibt oder nicht. Die Immobilie gehört dann nicht einzelnen Personen, sondern allen gemeinsam – als Gesamthandsgemeinschaft.
Das bedeutet:
- Niemand darf allein verkaufen oder vermieten
- Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden
- Auch einfache Dinge wie Besichtigungen brauchen Zustimmung aller Miterben
Wie gelingt der Verkauf trotzdem?
Damit die Immobilie verkauft werden kann, braucht es:
- Zustimmung aller Miterben
- Einheitliches Vorgehen beim Verkaufspreis und Ablauf
- Gemeinsame Beauftragung eines Maklers oder Verkaufsverantwortlichen
- Vertragliche Absicherung der Einigung (z. B. in Form einer Auseinandersetzungsvereinbarung)
Wir helfen Erbengemeinschaften, den Verkaufsprozess klar zu strukturieren und Streit zu vermeiden – mit viel Erfahrung, Fingerspitzengefühl und klaren Schritten.
Was passiert, wenn keine Einigung möglich ist?
Dann bleibt in letzter Konsequenz oft nur die Teilungsversteigerung – ein gerichtliches Verfahren, bei dem die Immobilie öffentlich versteigert wird.
Das ist meist nicht im Sinne der Erben, denn:
- der Erlös liegt oft deutlich unter dem Marktwert
- das Verfahren zieht sich meist über Monate
- das persönliche Verhältnis der Erben wird zusätzlich belastet
💡 Besser: rechtzeitig professionelle Unterstützung suchen und auf Einigung hinarbeiten – auch wenn es Zeit und Vermittlung braucht.
Unsere Unterstützung für Erbengemeinschaften
Wir bieten nicht nur Bewertung und Verkauf – sondern auch Vermittlung:
✅ Wir analysieren objektiv den Marktwert
✅ Wir begleiten Gespräche innerhalb der Erbengemeinschaft
✅ Wir helfen bei der Klärung von Verkaufsmodalitäten
✅ Wir koordinieren den gesamten Ablauf – bis zur Aufteilung des Erlöses
Fazit: Miteinander verkaufen statt gegeneinander versteigern
In einer Erbengemeinschaft ist Vertrauen wichtig – und Struktur.
Wir helfen, gemeinsam zu handeln, statt in Konflikte zu geraten. So gelingt der Verkauf fair, transparent und mit gutem Gefühl für alle Beteiligten.
📞 Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft und möchten wissen, welche Möglichkeiten es beim Immobilienverkauf gibt?
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie neutral, diskret und lösungsorientiert.
👉 Nutzen Sie unser Kontaktformular, um einen Termin zu vereinbaren.
Oder rufen Sie uns direkt an: 📞 08581 / 726 28 77