Immobilien geerbt – und jetzt? Was beim Verkauf nach einer Erbschaft wichtig ist

Ein Todesfall in der Familie bringt nicht nur emotionale Belastung mit sich, sondern oft auch offene Fragen zur geerbten Immobilie. Behalten, vermieten oder verkaufen? Gerade wenn mehrere Erben beteiligt sind, braucht es klare Entscheidungen und rechtssichere Schritte.
Wir zeigen, was beim Verkauf einer geerbten Immobilie zu beachten ist – von der Erbscheinbeschaffung bis zur Steuerfrage.

Verkaufsberechtigung klären: Wer darf die Immobilie verkaufen?

Damit eine Immobilie im Erbfall verkauft werden kann, müssen die Eigentumsverhältnisse eindeutig geregelt sein. Wichtig ist:

  • Einzelperson als Erbe: Der Verkauf ist sofort möglich, sobald der Erbschein oder ein notarielles Testament vorliegt.
  • Mehrere Erben (Erbengemeinschaft): Alle Miterben müssen dem Verkauf zustimmen – Entscheidungen dürfen nur gemeinsam getroffen werden.
  • Erbschein notwendig?: In den meisten Fällen ja – es sei denn, es liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor.

Wichtige Unterlagen beim Erbfall

UnterlageZweck
Erbschein oder notarielles TestamentNachweis der Erbberechtigung gegenüber Grundbuchamt & Käufer
GrundbuchauszugNachweis über Eigentumsverhältnisse & eingetragene Belastungen
Wohnflächenberechnung, Bauakte, EnergieausweisFür Käufer & Wertermittlung wichtig
Steuerliche Unterlagen (z. B. Anschaffungsjahr)Für Berechnung möglicher Spekulationssteuer

Immobilienbewertung nach Erbschaft

Beim Wir helfen, den realistischen Marktwert zu ermitteln – neutral und unabhängig.
Das ist besonders wichtig, wenn:

  • es mehrere Erben gibt und eine Auszahlung erfolgen soll
  • Streitigkeiten vermieden werden sollen
  • der Verkaufspreis fair und steuerlich plausibel sein muss

Wann fällt beim Verkauf nach Erbschaft Steuer an?

Grundsätzlich keine Spekulationssteuer, wenn:

  • die Immobilie vom Erblasser im Jahr des Erbfalls und den beiden Vorjahren selbst bewohnt wurde
  • oder der Verkauf mehr als 10 Jahre nach Anschaffung durch den Erblasser erfolgt

In allen anderen Fällen kann Spekulationssteuer auf den Gewinn anfallen.

Unsere Unterstützung beim Erbfall

Wir helfen Ihnen, in dieser besonderen Situation ruhig, strukturiert und rechtssicher zu handeln:

✅ Wir klären, welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind
✅ Wir bewerten die Immobilie marktgerecht – als Verkaufs- oder Steuergrundlage
✅ Wir moderieren auf Wunsch Gespräche innerhalb der Erbengemeinschaft
✅ Wir begleiten die Verkaufsabwicklung vom ersten Gespräch bis zum Notar

Fazit: Geerbte Immobilie – klare Entscheidungen erleichtern den Verkauf

Der Immobilienverkauf nach einer Erbschaft bringt viele Fragen mit sich – organisatorisch, steuerlich und oft auch emotional.
Wir stehen Ihnen in dieser Situation zur Seite – mit Erfahrung, Feingefühl und klarer Struktur.

📞 Sie möchten wissen, was Ihre geerbte Immobilie wert ist – oder wie ein Verkauf konkret ablaufen kann?
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie vertraulich, persönlich und mit Augenmaß.

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