Nießbrauchrecht bei Immobilien: Was Eigentümer wissen sollten

Das Nießbrauchrecht ist eine besondere Form des Nutzungsrechts an einer Immobilie. Es erlaubt einer Person – meist dem früheren Eigentümer oder einem Familienmitglied – ein Haus oder eine Wohnung weiter zu nutzen, auch wenn sie nicht (mehr) im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.

Nießbrauch kommt häufig im Rahmen von Schenkungen, Erbschaften oder altersbedingten Übergaben vor. Aber auch bei speziellen Verkaufsmodellen wie dem Verkauf mit Rückmietung oder Wohnrecht spielt er eine Rolle.

In diesem Ratgeber erklären wir, was genau das Nießbrauchrecht bedeutet, welche Varianten es gibt, wie es sich auf den Immobilienwert auswirkt – und was Käufer und Eigentümer unbedingt beachten sollten.

Was bedeutet Nießbrauch bei Immobilien?

Nießbrauch ist das lebenslange oder befristete Recht, eine Immobilie zu nutzen, zu bewohnen oder auch zu vermieten, ohne selbst Eigentümer zu sein. Das Nießbrauchrecht wird im Grundbuch eingetragen und ist rechtlich abgesichert.

Typische Konstellation: Eltern übertragen das Haus auf die Kinder, behalten sich aber ein Nießbrauchrecht vor – sie dürfen weiterhin dort wohnen oder Mieteinnahmen erzielen.

Arten von Nießbrauch

ArtBedeutung
Volleigentlicher NießbrauchNutzungsrecht für Wohnzwecke, Vermietung & wirtschaftliche Nutzung
WohnungsnießbrauchBeschränkt auf das alleinige Wohnrecht der Person
GebrauchsüberlassungKeine Nießbrauchform – oft mit weniger Rechten ausgestattet

💡 Wichtig: Ein eingetragener Nießbrauch ist nicht übertragbar oder vererbbar, aber nicht kündbar durch den Eigentümer.

Wie beeinflusst Nießbrauch den Immobilienwert?

Ein eingetragener Nießbrauch mindert den Verkehrswert der Immobilie erheblich, weil die Nutzung durch den Eigentümer eingeschränkt ist. Das betrifft:

  • ✅ Verkäufe (z. B. an Investoren)
  • ✅ Schenkungs- oder Erbschaftssteuer
  • ✅ Kreditwürdigkeit (z. B. bei Beleihung)

Die Wertminderung hängt ab von:

  • dem Alter der nießbrauchberechtigten Person
  • dem Umfang des Nutzungsrechts (Wohnen vs. Vermietung)
  • dem aktuellen Marktwert und den zu erwartenden Erträgen

📉 Beispiel: Ein 75-jähriger Nießbrauchberechtigter mit Wohnrecht kann je nach Marktwert eine Wertminderung von 20–40 % bedeuten.

Nießbrauch bei Schenkung, Verkauf oder Erbfall

1. Schenkung mit Nießbrauch
Häufig bei Immobilienübertragungen innerhalb der Familie: Die Eltern schenken das Haus, sichern sich aber ein lebenslanges Wohn- oder Nutzungsrecht.

✅ Vorteil: Steuerlich kann der Immobilienwert durch den Nießbrauch gemindert werden – geringere Schenkungssteuer!

2. Verkauf mit Nießbrauch (z. B. an Investoren)
Vor allem bei Senioren, die liquid sein wollen, aber weiter in ihrer Immobilie wohnen möchten.
Hier ist der Nießbrauch Teil des Kaufvertrags und im Grundbuch verankert.

3. Erbschaft mit Nießbrauch
Wenn im Testament ein Nießbrauch eingeräumt wird, erhält eine andere Person zwar das Eigentum – aber kann die Immobilie erst nutzen oder verkaufen, wenn das Nießbrauchrecht endet.

Vor- und Nachteile für Eigentümer & Nießbraucher

VorteilNachteil
Eigentum kann zu Lebzeiten übertragen werdenImmobilie ist wirtschaftlich eingeschränkt nutzbar
Steuerliche Vorteile bei SchenkungKein Zugriff auf Nutzung durch neuen Eigentümer
Nießbraucher hat Sicherheit & KontrolleNießbrauch kann nicht gekündigt oder verkauft werden

Fazit: Nießbrauch ist ein starkes Recht – mit Folgen für alle Beteiligten

Ein Nießbrauchrecht kann eine sinnvolle Lösung für familiäre Übergaben oder den Ruhestand in den eigenen vier Wänden sein – aber es verändert die Spielregeln beim Immobilienverkauf massiv. Käufer, Eigentümer und Nießbraucher sollten sich deshalb rechtlich beraten lassen und den Wert des Rechts realistisch einschätzen.

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