Reservierungsvereinbarung & Vorvertrag beim Immobilienverkauf: Was bringt das wirklich?
Viele Eigentümer wünschen sich Verbindlichkeit, bevor der eigentliche Kaufvertrag unterschrieben wird. Doch: Nicht jede Absprache ist rechtlich wirksam – und nicht jede Variante bringt die gewünschte Sicherheit. Wir zeigen, was Reservierungsvereinbarungen und Vorverträge leisten können – und was nicht.
Was ist eine Reservierungsvereinbarung?
Mit einer Reservierungsvereinbarung verpflichtet sich der Verkäufer, die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum nicht weiter anzubieten, um dem Interessenten Zeit für Finanzierung oder Prüfung zu geben.
Oft wird eine Reservierungsgebühr vereinbart – z. B. 1 % des Kaufpreises.
👉 Wichtig: Solche Vereinbarungen sind nur mit Zustimmung beider Seiten und klarer Regelung wirksam – und können nicht einfach durch Makler allein verbindlich geschlossen werden.
Wann ist eine Reservierung sinnvoll?
✅ Käufer benötigt Zeit für Finanzierung, Grundbuchprüfung oder Beratung
✅ Verkäufer will unnötige Mehrfachbesichtigungen vermeiden
✅ Immobilie soll nicht „zu lange am Markt“ stehen
⚠️ Was viele nicht wissen:
Eine Reservierung ist nur dann rechtlich durchsetzbar, wenn sie notariell beurkundet oder sehr präzise formuliert ist.
Mündliche Zusagen oder einfache Unterschriften auf Vordrucken sind meist nicht bindend – auch nicht mit Reservierungsgebühr.
Was ist ein Vorvertrag beim Immobilienverkauf?
Ein Vorvertrag ist eine verbindliche Absichtserklärung, die beide Seiten zum späteren Abschluss eines Kaufvertrags verpflichtet.
Auch hier gilt: Ohne notarielle Beurkundung ist der Vorvertrag rechtlich unwirksam.
Unterschied zur Reservierungsvereinbarung:
Merkmal | Reservierungsvereinbarung | Vorvertrag |
---|---|---|
Form erforderlich | Schriftlich, idealerweise notariell | Notariell zwingend |
Verbindlichkeit | Eingeschränkt (je nach Formulierung) | Voll rechtswirksam |
Gültigkeit bei Immobilien | Nur mit exakter Regelung | Ja, wenn notariell beurkundet |
Übliche Nutzung | Kurzfristige Absicherung | Selten im privaten Bereich |
Unsere Empfehlung aus der Praxis
Wir setzen nur in Ausnahmefällen auf schriftliche Reservierungen – z. B. bei klarer Kaufabsicht und nachvollziehbaren Gründen.
Stattdessen setzen wir auf:
✅ klare Kommunikation
✅ zuverlässige Unterlagenaufbereitung
✅ direkte Abstimmung mit Käufern und deren Finanzierern
✅ verbindliche Termine zum Notartermin
So entsteht oft mehr Verbindlichkeit als durch unklare Vorverträge.
Fazit: Sicherheit entsteht durch Klarheit – nicht durch Papier
Viele Eigentümer wünschen sich rechtliche Sicherheit vor dem Notartermin. Doch statt komplizierter Vorverträge oder riskanter Reservierungsgebühren gilt:
Ein gut begleiteter Verkaufsprozess mit klaren Vereinbarungen ist meist der bessere Weg.
📞 Sie möchten wissen, wie Sie Ihren Immobilienverkauf strukturiert vorbereiten – oder wie sich ernsthafte Interessenten erkennen lassen? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne persönlich und ehrlich.
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