Kostenlose Wertermittlung
Für eine marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilie sollten Sie einen Fachmann hinzuziehen.
Auch die potentiellen Käufer benutzen die großen Immobilienportale um Preise zu vergleichen. Erfolgreicher ist es daher, von Anfang an einen realistischen Preis festzulegen, der der Lage, der Größe und dem Zustand des Objekts entspricht.
Wir arbeiten jahrelang im Immobilienbereich und haben eine dementsprechende Anzahl von Immobilien bewertet.
SOMMER IMMOBILIENSERVICE bestimmt den realistischen Wert Ihrer Immobilie.
Dies geschieht – im Anschluss an eine Besichtigung – durch eine umfangreiche Marktanalyse, Datenbanken für bereits verkaufte Immobilien und Einhaltung der „ImmobilienWertermittlungsVerordnung“ (kurz ImmoWertV).
Der so ermittelte Immobilienwert wird mit Ihnen im Detail besprochen und für den Verkauf gemeinsam festgelegt. Nichts geschieht ohne Ihr Einverständnis.
Falls Sie ein ausführlicheres Gutachten, beispielsweise für Erbauseinandersetzungen, für ein Gericht o.ä. benötigen, helfen wir Ihnen auch gerne mit einem staatlich vereidigten und vor dem Gericht zugelassenen Gutachter weiter.
Rechtliche Grundlage
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) stellt die generelle Basis für die Verkehrswertermittlung von Grundstücken dar. Seit 1. Januar 2022 gilt die ImmoWertV 2021, die die bisher gültigen sechs Regelungswerke, die ImmoWertV 2010, die Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL), die Sachwertrichtlinie (SW-RL), die Vergleichswertrichtlinie (VW-RL), die Ertragswertrichtlinie (EW-RL) und Teile der Wertermittlungsrichtlinie 2006 in einer Verordnung zusammenfasst und diese insgesamt anwenderfreundlicher gestaltet.
Nachfolgend weiterführende Links zu den relevanten Gesetzen im Bereich Immobilienbewertung:
Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien (ImmoWertV)
Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken (BelWertV)
Pfandbriefgesetz (PfandBG)
Baugesetzbuch (BGB)