Versicherung beim Immobilienverkauf – was passiert mit Gebäudeversicherung, Haftpflicht & Co.?

Beim Verkauf einer Immobilie geht es nicht nur um Grundbuch, Kaufvertrag und Notartermin – auch bestehende Versicherungen spielen eine wichtige Rolle. Viele Eigentümer fragen sich: Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung beim Hausverkauf? Muss der Käufer eine neue Police abschließen? Und wie sieht es mit privater Haftpflicht oder anderen Versicherungen aus?

Wir erklären, welche Versicherungen betroffen sind, was gesetzlich geregelt ist und worauf Käufer und Verkäufer achten sollten.

Wohngebäudeversicherung: Automatische Übernahme durch den Käufer

Die Wohngebäudeversicherung ist eng mit der Immobilie selbst verknüpft – nicht mit dem Eigentümer. Das bedeutet: Mit der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer über.

Das regelt § 95 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Wichtig:

  • Der Käufer kann die bestehende Versicherung innerhalb eines Monats nach Grundbuchänderung kündigen.
  • Der Verkäufer muss der Versicherung den Eigentümerwechsel melden.
  • Beiträge, die anteilig noch offen sind, muss in der Regel der neue Eigentümer übernehmen – sofern nichts anderes vereinbart wurde.

💡 Tipp: Als Verkäufer sollten Sie die Police griffbereit haben – der Käufer wird meist schon vorab Details zur Absicherung (z. B. gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm) sehen wollen.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Besonders bei Leerstand wichtig

Wenn ein Haus leer steht oder vermietet ist, spielt auch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung eine Rolle. Sie greift bei Schadensfällen auf dem Grundstück – z. B. bei vereisten Gehwegen oder herabfallenden Dachziegeln.

  • Bei selbstgenutztem Eigentum ist diese Haftpflicht meist in der privaten Haftpflicht enthalten.
  • Bei Vermietung oder Leerstand sollte sie separat abgeschlossen werden.

Auch hier gilt: Der Versicherungsschutz kann auf den Käufer übergehen – allerdings nur, wenn er dies möchte oder es vereinbart wird.

Weitere Versicherungen: Was sonst noch relevant sein kann

Je nach Objekt und Nutzung können noch weitere Versicherungen existieren. Hier eine kurze Übersicht:

VersicherungGilt für…Beim Verkauf zu beachten
HausratversicherungMöbel & persönliche GegenständeBleibt beim Eigentümer, da beweglich
Photovoltaik-VersicherungSolaranlagen auf dem DachÜbergang möglich, wenn fest verbaut
BauherrenhaftpflichtBei Umbauten oder NeubautenBei Projektverkauf ggf. relevant
ElementarversicherungSchutz gegen NaturgefahrenBestandteil der Wohngebäudeversicherung

Übergabe-Tipp: Versicherungen beim Notartermin ansprechen

Ein sauberer Immobilienverkauf bedeutet auch Transparenz bei laufenden Versicherungen. Idealerweise klären Käufer und Verkäufer im Vorfeld:

  • Welche Policen bestehen aktuell?
  • Welche sollen übernommen werden?
  • Wer meldet den Eigentümerwechsel beim Versicherer?

💡 Gut zu wissen: Im Kaufvertrag kann geregelt werden, dass der Käufer die Gebäudeversicherung nicht übernimmt – in diesem Fall muss er jedoch sofort für lückenlosen Schutz sorgen.

Fazit: Versicherung ist auch beim Immobilienverkauf Vertrauenssache

Ein reibungsloser Eigentümerwechsel umfasst mehr als den Grundbucheintrag. Die Frage nach dem Versicherungsschutz zeigt, wie wichtig professionelle Begleitung ist – damit es nach dem Verkauf kein böses Erwachen gibt.

📌 Unser Tipp als Immobilienexperten:
Sprechen Sie mit uns frühzeitig über bestehende Versicherungen – wir wissen, worauf Käufer achten und wie man Verträge sauber und rechtskonform übergibt.

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