Vorkaufsrecht bei Immobilien – was Eigentümer und Käufer wissen sollten
Beim Immobilienverkauf kann es vorkommen, dass nicht der Wunschkäufer zum Zug kommt, sondern jemand anderes ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufsrecht geltend macht.
Was bedeutet das genau? Wer darf vorkaufen – und wie läuft das Verfahren ab?
Wir erklären, wann Vorkaufsrechte relevant werden, welche Fristen gelten und was Verkäufer beachten sollten.
Was ist ein Vorkaufsrecht?
Ein Vorkaufsrecht gibt einer bestimmten Person oder Institution die Möglichkeit, an die Stelle des Käufers zu treten, sobald ein verbindlicher Kaufvertrag vorliegt. Der Verkäufer muss dann dem Vorkaufsberechtigten die Immobilie zu denselben Bedingungen anbieten.
Arten von Vorkaufsrechten
Art des Vorkaufsrechts | Wer ist berechtigt? | Wann relevant? |
---|---|---|
Gesetzliches Vorkaufsrecht der Gemeinde | Stadt oder Gemeinde | In bestimmten Gebieten, z. B. Sanierungs-, Erhaltungs- oder Neubaugebiete |
Vorkaufsrecht im Grundbuch (privat) | z. B. Familienangehörige, frühere Eigentümer | Wenn im Grundbuch ausdrücklich eingetragen |
Vertragliches Vorkaufsrecht | z. B. Mieter, Verwandte | Durch vertragliche Vereinbarung, z. B. im Mietvertrag oder bei früherem Verkauf |
💬 Wichtig: Der Vorkaufsberechtigte kann das Recht nur ausüben, wenn bereits ein konkreter Kaufvertrag vorliegt.
Wann greift das Vorkaufsrecht der Gemeinde?
Kommunen haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht in bestimmten Fällen, z. B.:
- wenn die Immobilie in einem Sanierungsgebiet liegt
- wenn ein Erhaltungsgebiet nach Baugesetzbuch festgelegt wurde
- oder wenn Flächen für den sozialen Wohnungsbau gesichert werden sollen
👉 Ablauf: Nach der notariellen Beurkundung wird der Gemeinde der Kaufvertrag zugesendet. Diese hat 1 Monat Zeit, ihr Vorkaufsrecht auszuüben. In vielen Fällen wird das Recht nicht ausgeübt, die Gemeinde muss dies aber formell bestätigen (sogenannte Negativbescheinigung).
Was bedeutet ein Vorkaufsrecht für Verkäufer?
Ein Vorkaufsrecht bedeutet:
- kein direkter Einfluss auf die Kaufpreisverhandlung, aber…
- mögliche Verzögerung im Verkaufsprozess, weil Fristen eingehalten werden müssen
- bei privaten Rechten: Pflicht zur Mitteilung an den Berechtigten
Wir achten im Verkaufsprozess frühzeitig darauf, ob und welche Vorkaufsrechte bestehen – und koordinieren die Kommunikation mit der Gemeinde oder berechtigten Dritten.
Unsere Unterstützung
✅ Wir prüfen für Sie, ob ein Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen ist
✅ Wir kümmern uns um die Einholung der Negativbescheinigung bei der Gemeinde
✅ Wir klären Sie und Ihre Käufer transparent über etwaige Rechte auf
✅ Wir begleiten Sie rechtssicher bis zur finalen Eigentumsübertragung
Fazit: Miteinander verkaufen statt gegeneinander versteigern
Ob gesetzlich oder privat – Vorkaufsrechte können den Verkaufsprozess bremsen oder beeinflussen.
Wir sorgen dafür, dass Sie rechtzeitig wissen, was gilt – und begleiten Sie sicher durch alle Formalitäten.
📞 Sie möchten wissen, ob für Ihre Immobilie ein Vorkaufsrecht besteht – oder wie Sie damit umgehen sollen?
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.
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