Altlastenauskunft

Wer eine Immobilie oder ein Grundstück kaufen oder verkaufen möchte, stößt oft auf den Begriff „Altlastenauskunft“. Diese gibt Auskunft darüber, ob sich auf dem Grundstück Altlasten befinden und inwieweit es bebaut werden kann.

Altlasten können den Wert einer Immobilie erheblich beeinflussen, weshalb sie bei der Wertermittlung durch einen Gutachter eine wichtige Rolle spielen. Eine Altlastenauskunft liefert Eigentümern Informationen über bestehende oder vermutete Altlasten auf dem Grundstück.

Als Altlasten gelten Flächen, die durch frühere Nutzung umweltbelastet wurden, etwa durch die Entsorgung giftiger Stoffe oder Müll. Solche Grundstücke entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen an die Bodenqualität und können nur eingeschränkt genutzt werden.

Laut §2 Abs. 5 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) unterscheidet man zwischen zwei Arten von Altlasten:

  • Altablagerungen – Grundstücke, auf denen Abfälle gelagert oder verarbeitet wurden.
  • Altstandorte – Grundstücke, auf denen umweltgefährdende Stoffe genutzt oder verarbeitet wurden.
    Damit ein belastetes Grundstück wieder nutzbar wird, sind oft aufwendige Sanierungsmaßnahmen erforderlich, wie die Reinigung oder der Austausch von Bodenmaterial. Diese Arbeiten sind zeitintensiv und kostenintensiv. Wird beispielsweise festgestellt, dass ein Grundstück in der Vergangenheit mit Abfällen verfüllt wurde, muss das Füllmaterial vor einer Bebauung entfernt und entsorgt werden, was zusätzliche Kosten und Aufwand für den Eigentümer bedeutet.

Eine Altlastenauskunft kann beim zuständigen Altlastenkataster beantragt werden. Rechtsgrundlage hierfür ist das Umweltinformationsgesetz (UIG).

Die Kosten für eine Altlastenauskunft sind nicht einheitlich festgelegt. Während einfache mündliche Auskünfte oft kostenlos sind, können für detaillierte schriftliche Auskünfte Gebühren ab 35,00 EUR pro Grundstück anfallen.

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