Verkürzte Restnutzungsdauer als Steuervorteil für Vermieter
Bei vermieteten Immobilien können Eigentümer über ein Gutachten zur Restnutzungsdauer erhebliche steuerliche Vorteile erzielen. Anstatt die Abschreibung (AfA) über die gesetzlich festgelegten 50 Jahre laufen zu lassen, erlaubt ein Gutachten, die tatsächliche Restnutzungsdauer des Gebäudes individuell festzustellen – oft mit deutlich kürzeren Zeiträumen.
📉 Was bedeutet eine kürzere Restnutzungsdauer?
Die Restnutzungsdauer beschreibt, wie lange ein Gebäude voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann.
- Laut Gesetz beträgt sie bei Wohngebäuden pauschal 50 Jahre.
- Ein Gutachten kann aber ergeben, dass die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer ist, etwa aufgrund von Baujahr, Zustand oder notwendigem Sanierungsaufwand.
Das Ergebnis: Eine höhere jährliche Abschreibung und somit eine spürbare Steuerersparnis.
💡 Vorteile für Vermieter im Überblick
Ein professionelles Gutachten zur Restnutzungsdauer bietet mehrere Vorteile:
- Höhere AfA: Statt 2 % pro Jahr können 3 %, 4 % oder mehr möglich sein.
- Steuerliche Entlastung: Je kürzer die Restnutzungsdauer, desto größer die jährliche steuerliche Abschreibung.
- Rechtssicherheit: Ein fundiertes Gutachten liefert eine belastbare Grundlage gegenüber dem Finanzamt.
- Optimierte Rendite: Die Steuerersparnis wirkt sich direkt positiv auf die Wirtschaftlichkeit der Immobilie aus.
📑 Wie kommt man zu einem Gutachten?
Das Gutachten wird von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder einem entsprechend qualifizierten Gutachter erstellt. Dabei fließen u. a. folgende Punkte ein:
- Baujahr und Bauweise
- technischer Zustand des Gebäudes
- Modernisierungen und Sanierungsbedarf
- Restwert und Marktsituation
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